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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsverbindungen zur Verwendung gegenüber Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Verträge, die über den Online-Shop www.schrems.net geschlossen werden, haben die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur zwischen dem Unternehmen Schrems Racing Parts, nachfolgend als Verkäufer bezeichnet, und Unternehmern, nachfolgend als Käufer bezeichnet. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht erneut vereinbart werden. Etwas anderes gilt, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Die Bedingungen des Käufers gelten selbst dann nicht, wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Eine Abänderung oder Ergänzung dieser Bedingungen ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorgenommen wird. Derartige Vereinbarungen können nur nach Absprache mit Herrn Sigi Schrems persönlich vorgenommen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers im Onlineshop sind als unverbindlich anzusehen.
(2) Durch die Bestellung, mit vorhergehender Registrierung und Annahme der AGBs im Onlineshop, macht der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf des von ihm ausgewählten Gegenstandes. Der Käufer ist an sein Angebot zehn Kalendertage nach Absendung gebunden.
(3) Eine Bestellung kann auch per Fax, E-Mail und ausnahmsweise, mit Zustimmung des Verkäufers, auch telefonisch erfolgen.
(4) Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich nach Eingang seiner Bestellung eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zusenden, die jedoch keine Annahme ist. Das Angebot gilt als angenommen sobald der Käufer eine E-Mail mit der Annahmeerklärung erhält oder die Ware an diesen verschickt wird.
Der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
(5) Mündliche Absprachen sind ungültig, sofern keine nachträgliche schriftliche Bestätigung erfolgt oder soweit zwischen den Parteien nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
§ 3 Preise, Darstellung der Ware im Shop und Zahlung
(1) Die im Onlineshop angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Enthalten sind jedoch nicht die Versandkosten und Zölle. Diese sind vom Käufer zu tragen. Maßgebend ist, die am Tag der Bestellung gültige Preisliste.
(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie beispielsweise Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben, dienen lediglich als Anhaltspunkte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie können damit ohne Ankündigung jederzeit geändert werden.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer bei Erstbestellungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme gegen Rechnung. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Eine Lieferung auf Rechnung ist nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich. Bei einer Lieferung auf Rechnung ist diese sofort, nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Verbraucher, zur Zahlung fällig. Schecks werden unter Vorbehalt der Einlösung an Zahlung statt angenommen. Der Käufer kann dem Verkäufer auch eine Einzugsermächtigung für den fälligen Betrag erteilen. Dadurch kann der Käufer weitere Vorteile, beispielsweise günstigere Versandkosten, Eilzustellung und die Möglichkeit der Hinterlegung bei Dritten, nutzen. Die Ermächtigung wird spätestens mit der Bestellung erbeten. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden alle offenen Posten sofort und ohne weitere Mahnung fällig. Auf Wunsch des Käufers, der bei Bestellung anzugeben ist, kann die Ware auch beim Verkäufer unter folgender Anschrift Hüblteichstraße 12, 95666 Mitterteich gegen Bezahlung abgeholt werden.
(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so kann der Verkäufer ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen verlangen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5 % p. a. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden, die durch den Verzug entstanden sind, vor.
(5) Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferung und Versendung der Ware
(1) Die Lieferung erfolgt ab dem Sitz des Unternehmens zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, sofern der Käufer die Ware nicht selbst abholt.
(2) Die Angaben über den Liefertermin sind unverbindlich. Der Verkäufer ist jedoch stets bemüht, alle eingehenden Aufträge zeitnah zu versenden und den Liefertermin möglichst einzuhalten.
(3) Abs. 2 gilt nicht, wenn ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde und somit Vertragsbestandteil ist. Der Liefertermin ist dann eingehalten, wenn die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde oder die Ware für den Käufer zur Abholung bereit steht und der Käufer darüber informiert ist.
(4) Wird eine Ware, bei Abgabe des Angebots, als lieferbar bezeichnet und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, so wird der Verkäufer die Ware innerhalb von fünf Werktagen nach seiner Annahme auf Lager halten. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums beim Verkäufer ein, ist dieser zum anderweitigen Verkauf der Ware berechtigt. In derartigen Fällen kann der Versand nur solange der Vorrat reicht, erfolgen. Anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit.
(5) Für den Fall, dass Ware nicht auf Lager oder gemäß Abs. 4 verkauft wurde, verlängert sich die Lieferfrist, wenn der Lieferant des Verkäufers nicht rechtzeitig an diesen liefert. Die Lieferfrist gegenüber dem Käufer verlängert sich automatisch ferner dann, wenn der Verkäufer die fehlende Ware unverzüglich nachbestellt sowie die Verzögerung durch seinen Lieferanten nicht zu vertreten hat und die Ware bei Eingang beim Verkäufer schnellstmöglich an den Käufer verschickt wird.
(6) In den Fällen des Abs. 5 wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten des Verkäufers verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ist der Verkäufer zur Rückerstattung der vom Käufer geleisteten Zahlungen verpflichtet. In diesem Fall wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen verwiesen.
(7) Grundsätzlich bestimmt der Verkäufer die Versandart und das Transportunternehmen nach seinem Ermessen.
(8) Besondere Versandwünsche, wie Nachlieferung, Teillieferung, Expresszustellung, etc. werden, nach Vereinbarung und Möglichkeit, gegen Aufpreis, der vom Käufer zu tragen ist, vom Verkäufer erfüllt.
(9) Der Verkäufer schuldet lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abgabe der Ware an das Transportunternehmen. Damit sind Verzögerungen, die durch das Transportunternehmen verursacht werden, nicht vom Verkäufer zu verantworten.
(10) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistungsverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder andere, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Wenn dem Verkäufer durch die oben genannten Fälle die Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich ist und dieser Zustand nicht nur vorübergehender Art ist, besteht ein Rücktrittsrecht des Verkäufers. Falls eines der oben genannten Hindernisse nur vorübergehend besteht, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, die das Hindernis andauert, inklusive einer angemessenen Anlauffrist. Im Falle, dass dem Käufer dies nicht zuzumuten ist, kann dieser gegenüber dem Verkäufer unter schriftlicher Erklärung des Rücktritts zurücktreten.
(11) Der Verkäufer ist grundsätzlich zur Teillieferung berechtigt, wenn dies dem Käufer zumutbar ist.
(12) Die Ware wird nach pflichtgemäßem Ermessen des Verkäufers verschickt.
(13) Diese wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten versichert verschickt.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Der Gefahrübergang erfolgt spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Die Gefahr geht ferner dann über, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
(2) Anfallende Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer geliefert. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser den vollständigen Kaufpreis mit Mehrwertsteuer sowie allen in Rechnung gestellten Kosten (z.B. Versand) an den Verkäufer gezahlt hat.
(2) Stellt der Verkäufer dem Käufer Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Kataloge, Modelle, Werkzeuge, Unterlagen oder ähnliches zur Verfügung, behält der Verkäufer das Eigentum und das Urheberrecht an diesen. Der Käufer ist damit ohne Erlaubnis des Verkäufers nicht befugt diese an Dritte weiter zu geben oder Dritten zugänglich zu machen. Ferner ist der Käufer nicht berechtigt diese Gegenstände zu vervielfältigen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers erhält. Auf Verlangen des Verkäufers sind die Gegenstände an den Verkäufer zurück zugeben.
(3) Für den Fall, dass vor Eigentumsübergang, Dritte auf den Kaufgegenstand Zugriff nehmen wollen, ist der Käufer verpflichtet einen Hinweis zu geben, dass das Eigentum des Verkäufers noch besteht. Ferner hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich über den Umstand zu informieren, sodass dieser sein Eigentumsrecht geltend machen kann.
(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und den Verkaufsgegenstand heraus zu verlangen.
§ 7 Abnahme, Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz
(1) Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat, gilt der Kaufgegenstand als abgenommen, wenn der Verkäufer den Käufer zur Abnahme aufgefordert hat und der Käufer keine Einwände äußert, die Lieferung abgeschlossen ist, seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Käufer die Kaufsache benutzt oder weiterverkauft hat und sechs Werktage vergangen sind, der Käufer die Abnahme innerhalb dieser Zeit aus einem anderen Grund, als dem, den er dem Verkäufer angezeigt hat, unterlässt und ihm dadurch die Nutzung der Kaufsachen unmöglich ist oder er in der Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, wenn eine Abnahme erfolgt, ein Jahr ab Abnahme.
(3) Der Käufer hat die Ware nach Erhalt unverzüglich und sorgfältig zu untersuchen.
(4) Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Bei erkennbaren Mängeln ist die Mängelanzeige innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung vorzunehmen. In anderen Fällen innerhalb von sieben Werktagen ab Auftreten des Mangels. Nach Absprache mit dem Verkäufer ist der Gegenstand mit der günstigsten Versandart an diesen zurück zu schicken. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten dem Käufer vom Verkäufer erstattet. Sollte sich der Gegenstand an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort befinden, erstattet der Verkäufer lediglich die Rücksendekosten vom ursprünglichen Lieferort.
(5) Im Fall von Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl berechtigt. Hierzu sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden.
(6) Voraussetzung für die Gewährleistung und Haftung nach Einbau ist, dass der Einbau der Ersatzteile nachweislich fachgemäß oder durch einen Kfz-Fachbetrieb durchgeführt wurde, sodass Einbaufehler ausgeschlossen werden können. Bei eintragungspflichtigen Teilen hat eine Begutachtung sowie Bestätigung durch einen anerkannten Sachverständigen, beispielsweise TÜV, DEKRA, GTÜ, und ähnliche zu erfolgen.
(7) Schadensersatzansprüche sind nach diesen Bestimmungen zu bemessen und durch diese Bestimmungen eingeschränkt.
(8) Der Verkäufer haftet für solche Schäden nicht, die nach Art des Kaufgegenstandes typischerweise nicht zu erwarten waren, sofern der Verkäufer mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gehandelt hat.
(9) Bei mangelhaften Bauteilen, deren Hersteller nicht der Verkäufer ist und deren Mängel er daher auch nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten zu Gunsten des Käufers geltend machen oder diese an den Käufer abtreten.
(10) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer, ohne Absprache mit dem Verkäufer, den Gegenstand ändert oder einen Dritten mit der Änderung beauftragt, wenn dadurch dem Verkäufer die Mängelbeseitigung wesentlich erschwert wird, unmöglich ist oder zu Mehrkosten führt.
(11) Gebrauchte Gegenstände sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(12) Der Verkäufer haftet nicht bei Fahrlässigkeit.
(13) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Haftung aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, hinsichtlich Verletzungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Verkäufer ist berechtigt die, zum Kaufvertrag gehörenden Daten, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Der Verkäufer behält sich zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit vor, die Daten an Dritte, weiter zu geben, sofern dies erforderlich ist. Ferner wird der Verkäufer die Kundendaten nur herausgeben, sofern er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
(3) Des Weiteren ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer Werbung seines Unternehmens zuzusenden.
(4) Der Käufer kann jederzeit Einspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung seiner Daten erheben.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt den zwingenden Regeln des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der CSIG gelten nicht.
(2) Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz des Verkäufers. Bei Klagen gegen den Verkäufer richtet sich der Gerichtsstand ebenfalls nach seinem Sitz.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln ungültig sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.
(2) Bei auftretenden Regelungslücken sind diese so auszulegen, wie die Parteien diese nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen diese bekannt gewesen wären.
SC 01.08.2012
Allgemeine Geschäftsverbindungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Verträge, die über den Online-Shop www.schrems.net geschlossen werden, haben die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur zwischen dem Unternehmen Schrems Racing Parts, nachfolgend als Verkäufer bezeichnet, und Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers im Onlineshop sind als unverbindlich anzusehen.
(2) Durch die Bestellung, mit vorhergehender Registrierung und Annahme der AGBs im Onlineshop, macht der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Kauf des von ihm ausgewählten Gegenstands. Der Verbraucher ist an sein Angebot 10 Kalendertage nach Absendung gebunden.
(3) Eine Bestellung kann auch per Fax, E-Mail und ausnahmsweise, mit Zustimmung des Verkäufers, auch telefonisch erfolgen.
(4) Der Verkäufer wird dem Verbraucher unverzüglich nach Eingang seiner Bestellung eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zusenden, die jedoch keine Annahme ist.
Das Angebot gilt als angenommen sobald der Verbraucher eine E-Mail mit der Annahmeerklärung erhält oder die Ware an diesen verschickt wird.
Der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
(5) Dem Verbraucher steht ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu. Dieses kann er nach den geltenden Bestimmungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht ausüben. Die Belehrungen zu seinen Rechten findet der Verbraucher auf der Homepage des Verkäufers.
(6) Kein Recht aus Abs. 4 besteht dann, wenn die Ware eigens für den Kunden hergestellt oder zusammengebaut wurde.
§ 3 Preise, Darstellung der Ware im Shop und Zahlung
(1) Die im Onlineshop angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Enthalten sind jedoch nicht die Versandkosten und Zölle. Diese sind vom Verbraucher zu tragen. Maßgebend ist die am Tag der Bestellung gültige Preisliste.
(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie beispielsweise Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben, dienen lediglich als Anhaltspunkte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie können damit ohne Ankündigung jederzeit geändert werden.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer bei Erstbestellungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme gegen Rechnung. Die Kosten hierfür trägt der Verbraucher. Eine Lieferung auf Rechnung ist nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich. Bei einer Lieferung auf Rechnung ist diese sofort, nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Verbraucher, zur Zahlung fällig. Schecks werden unter vorbehalt der Einlösung an Zahlung statt angenommen. Der Verbraucher kann dem Verkäufer auch eine Einzugsermächtigung für den fälligen Betrag erteilen. Dadurch kann der Verbraucher weitere Vorteile, beispielsweise günstigere Versandkosten, Eilzustellung und die Möglichkeit der Hinterlegung bei Dritten, nutzen. Die Ermächtigung wird spätestens mit der Bestellung erbeten. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden alle offenen Posten sofort und ohne weitere Mahnung fällig. Auf Wunsch des Verbrauchers, der bei Bestellung anzugeben ist, kann die Ware auch beim Verkäufer unter folgender Anschrift Hüblteich Straße 12, 95666 Mitterteich gegen Bezahlung abgeholt werden.
(4) Dem Verbraucher steht kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferung und Versendung der Ware
(1) Die Lieferung erfolgt ab dem Sitz des Unternehmens zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, sofern der Verbraucher die Ware nicht selbst abholt.
(2) Die Angaben über den Liefertermin sind unverbindlich. Der Verkäufer ist jedoch stets bemüht, alle eingehenden Aufträge zeitnah zu versenden und den Liefertermin möglichst einzuhalten.
(3) Wird eine Ware, bei Abgabe des Angebots, als lieferbar bezeichnet und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, so wird der Verkäufer die Ware innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Annahme auf Lager halten. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums beim Verkäufer ein, ist dieser zum anderweitigen Verkauf der Ware berechtigt. In derartigen Fällen kann der Versand nur solange der Vorrat reicht, erfolgen. Anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit.
(4) Für den Fall, dass Ware nicht auf Lager oder gemäß Abs. 3 verkauft wurde, verlängert sich die Lieferfrist, wenn der Lieferant des Verkäufers nicht rechtzeitig an diesen liefert. Die Lieferfrist gegenüber dem Verbraucher verlängert sich automatisch ferner dann, wenn der Verkäufer die fehlende Ware unverzüglich nachbestellt sowie die Verzögerung durch seinen Lieferanten nicht zu vertreten hat und die Ware bei Eingang beim Verkäufer schnellstmöglich an den Verbraucher verschickt wird.
(5) In den Fällen des Abs. 4 wird der Verkäufer den Verbraucher unverzüglich informieren. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten des Verkäufers verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ist der Verkäufer zur Rückerstattung der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen verpflichtet. In diesem Fall wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen verwiesen.
(6) Grundsätzlich bestimmt der Verkäufer die Versandart und das Transportunternehmen nach seinem Ermessen.
(7) Besondere Versandwünsche, wie Nachlieferung, Teillieferung, Expresszustellung, etc. werden, nach Vereinbarung und Möglichkeit, gegen Aufpreis, der vom Verbraucher zu tragen ist, vom Verkäufer erfüllt.
(8) Der Verkäufer schuldet lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abgabe der Ware an das Transportunternehmen. Damit sind Verzögerungen, die durch das Transportunternehmen verursacht werden, nicht vom Verkäufer zu verantworten.
§ 5 Versicherung und Gefahrübergang
(1) Die Ware wird meist gegen gängige Transportrisiken versichert verschickt.
(2) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes erst mit Ablieferung der Ware beim Verbraucher oder einem vom Verbraucher bestimmten oder zugeordneten Dritten, durch das Transportunternehmen über. Ferner geht die Gefahr auf den Verbraucher über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt an den Verbraucher geliefert. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Verbraucher über, wenn dieser den vollständigen Kaufpreis mit Umsatzsteuer sowie allen in Rechnung gestellten Kosten (z.B. Versand) an den Verkäufer gezahlt hat.
(2) Für den Fall, dass vor Eigentumsübergang, Dritte auf den Kaufgegenstand Zugriff nehmen wollen, ist der Verbraucher verpflichtet einen Hinweis zu geben, dass das Eigentum des Verkäufers noch besteht. Ferner hat der Verbraucher den Verkäufer unverzüglich über den Umstand zu informieren, sodass dieser sein Eigentumsrecht geltend machen kann.
(3) Gerät der Verbraucher in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und den Verkaufsgegenstand heraus zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Voraussetzung für die Gewährleistung und Haftung ist, dass der Einbau der Ersatzteile nachweislich fachgemäß oder durch einen Kfz-Fachbetrieb durchgeführt wurde, sodass Einbaufehler ausgeschlossen werden können. Bei eintragungspflichtigen Teilen hat eine Begutachtung sowie Bestätigung durch einen anerkannten Sachverständigen, beispielsweise TÜV, DEKRA, GTÜ, und ähnliche zu erfolgen.
(3) Der Verkäufer haftet für solche Schäden nicht, die nach Art des Kaufgegenstandes typischerweise nicht z erwarten waren.
(4) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
(5) Schadensersatzansprüche des Verbrauchers aufgrund offensichtlicher Sachmängel des Kaufgegenstands sind dann ausgeschlossen, wenn er dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, anzeigt.
(6) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Haftung aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, hinsichtlich Verletzungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Verkäufer ist berechtigt die, zum Kaufvertrag gehörenden Daten, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Der Verkäufer behält sich zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit vor, die Daten an Dritte, beispielsweise die SchuFa, weiter zu geben, sofern dies erforderlich ist. Ferner wird der Verkäufer die Kundendaten nur herausgeben, sofern er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
(3) Des Weiteren ist der Verkäufer berechtigt dem Verbraucher Werbung seines Unternehmens zuzusenden.
(4) Der Verbraucher kann jederzeit Einspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung seiner Daten erheben.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt den zwingenden Regeln des internationalen Privatrechts und dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Der Gerichtsstand richtet sich nach den geltenden Bestimmungen der ZPO.
01.08.2012 SC